Die von meinem Büro erbrachten Leistungen werden nach individueller Vereinbarung oder nach dem JVEG (Justizvergütung-und-Entschädigungsgesetz) abgerechnet.

Klar abgegrenzte Aufträge können über Projekt- bzw. Flächenpauschalen abgegolten werden, im Übrigen kommt ein Zeithonorar in Ansatz.